Europaschutzgebiete

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft haben wir uns auch zur Umsetzung der im Bereich Naturschutz geltenden Richtlinien verpflichtet. Die bedeutendste Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt bildet die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen: die “Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie”.

Das Hauptziel der Richtlinie ist die Errichtung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes “Natura 2000″, wodurch natürliche Lebensräume in Europa langfristig gesichert werden sollen.

Natura 2000 in Graz:
Flaumeichenwälder im Grazer Bergland
Schloss Eggenberg