Eine Gruppe speziell ausgebildeter Gewässeraufsichtsorgane übernimmt die Aufsicht der Grazer Gewässer und Wasseranlagen mit Blick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften und den Zustand, insbesondere den hydromorphologischen Zustand der Gewässer, Ufer und Überschwemmungsgebiete. Natürlich wird auch besonderes Augenmerk auf das Aufzeigen von Missstände gelegt, die das Grazer Grundwasser gefährden könnten.
Die rechtlichen Grundlagen bilden das Wasserrechtsgesetz und die Verordnung über die Bestellung von Gewässeraufsichtsorganen in der Steiermark.