Basierend auf dem Steiermärkischen Berg- und Naturwachtgesetz haben wir folgende Aufgaben und Zielsetzungen:
- in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft durch Aufklärung zu wecken;
- die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu schützen;
- die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutze der Natur zu überwachen;
- die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu unterstützen;
- geeignete Personen mit den Rechten und Pflichten eines Berg- und Naturwächters und den einschlägigen Rechtsvorschriften und Fachkenntnissen vertraut zu machen, bei den Bezirksverwaltungsbehörden ihre Bestellung zum Berg- und Naturwächter zu beantragen und für ihre Fortbildung zu sorgen.
Beim Eintritt in die Steierm. Berg- und Naturwacht leistet jeder Berg- und Naturwächter ein Gelöbnis und erhält anschließend von seiner Bezirksverwaltungsbehörde das Dienstabzeichen mit dem Dienstausweis.
”Ich gelobe, die mir übertragenen Aufgaben und Pflichten eines Berg- und Naturwächters mit möglichster Sorgfalt und Treue gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, bei jeder Gelegenheit aufklärend zu wirken, die Naturschutzgedanken zu verbreiten und alles zu tun, um Schäden für Menschen, Pflanzen und Tiere sowie für das Landschaftsbild und den Haushalt der Natur zu verhindern, alle diejenigen aber, die die Natur auf irgendwelche Weise zu schädigen trachten oder wirklich schädigen, ohne persönliche Rücksicht anzuzeigen, keinen Unschuldigen fälschlich zu verdächtigen oder anzuklagen und alles zu unterlassen, was gegen die Interessen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht gerichtet ist oder ihr Ansehen schädigen könnte.”